Die Kosten für eine paramedizinische Pigmentierung können in bestimmten Fällen ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Besonders nach Operationen, Rekonstruktionen, geschlechtsangleichenden Eingriffen oder bei sichtbaren Narben und Pigmentstörungen lohnt sich ein Antrag. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kostenübernahme, zur Antragstellung und zu hilfreichen Formulierungen.
Wichtiger Hinweis
Die paramedizinische Pigmentierung stellt keine medizinische Behandlung im ärztlichen Sinne dar, sondern eine ergänzende optische Maßnahme nach operativen Eingriffen oder medizinisch bedingten Veränderungen.
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Spezialisiert auf paramedizinische Pigmentierung